Bayern zahlt keine landeseigene Sofort-Hilfe für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter – Enttäuschung für viele Unternehmen

Update 15.4.2020: Überschrift ergänzt mit dem Zusatz „landeseigene“.

Das Bundesfinanzministerium, -wirtschaftsministerium sowie das Bayerische Wirtschaftsministerium haben heute eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben. Demnach fördert der Freistaat Bayern Unternehmen bis 10 Mitarbeiter:innen nicht mehr. Bayern holt sich seine eigenen Fördermittel vom Bund in voller Höhe zurück, ohne die dringend benötigten finanziellen Unterstützungen bei den bayerischen Unternehmen aufzustocken.

Wer als Unternehmer:in mit bis zu 5 Mitarbeiter:innen damit gerechnet hat, dass sie neben den 5.000 Euro des Freistaats nun auch noch 9.000 Euro vom Bunde erhält, wird bitter enttäuscht sein. Zwar ist in beiden Sofort-Hilfen explizit geregelt, dass eine Kumulierung von Corona-Hilfen möglich ist, diese Formulierung ist aber das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.

Über Nacht wurden die Richtlinie der „Soforthilfe Bayern“ angepasst. Demnach werden Ansprüche aus der Bundeshilfe in voller Höhe mit der „Soforthilfe Bayern“ verrechnet. Geändert wurde Punkt 6 der Richtlinie Soforthilfe Corona, ohne die Änderung irgendwo hervorzuheben oder darauf hinzuweisen.

Dabei benötigen gerade die kleinen Unternehmen mehr als nur 9.000 Euro, um die Krise zu überstehen. 5.000 + 9.000 Euro. Das wäre ein Zeichen gewesen an die Unternehmen, dass man es ernst meint mit der Unterstützung.

Gleiches gilt für die Unternehmen, die mehr als 5 Mitarbeiter:innen haben. 7.500 + 15.000 Euro. Damit hätte ein Restaurant drei Monate halbwegs überleben können. So aber ist die staatliche Unterstützung mehr Almose, als Existenzsicherung.

Wenn man sich dann auch noch vorstellt, dass die staatlichen Hilfeskredite von KfW- und Landesförderbanken durch die Hausbanken sabotiert werden, kann man sich die Verzweiflung von Unternehmer:innen aktuell vorstellen.

Bestehende Bescheide oder Anträge bleiben gültig, werden aber bei einem Antrag auf Sofort-Hilfe des Bundes miteinander verrechnet. Hat man also Sofort-Hilfe vom Freistaat für 5.000 Euro erhalten/beantragt (Betrieb mit max. 5 Mitarbeiter:innen), erhält man bei einem Antrag auf Sofort-Hilfe des Bund über 9.000 Euro nur noch 4.000 Euro ausbezahlt.

Aktuell gibt es noch kein Formular für die Beantragung der Hilfsmittel durch den Bund.