Dürfen Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben? Der Weinladen auch? Und was ist mit Baustellen, mit Fahrschulen und Camping-Plätzen? Die untenstehende Liste gibt einige Antworten. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Branche / Betriebsart | BewertungVom Verbot auszunehmen |
Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.) | Ja. Versorgung notwendig. Ansonsten droht Ausfall von Heizungen. |
Mischbetriebe aller Art, ein Teil vom Verbot umfasst, ein anderer nicht; Beispiele: Kiosk, Einzelhandel mit verschiedenen Sortimenten, Mischung Handel und Restaurant, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation, Lottoläden | Kein Verbot, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt (Schwerpunktprinzip); diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen.Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können. |
Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen) | Ja. Handwerk. Der Nebenbeiverkauf von Waren ist unabdingbarer Teil des Betriebs. |
Bäckereien in den 3 h Stunden, die sie nach dem Ladenschlussgesetz an Sonntagen öffnen dürfen | Die 3-stündige nach dem LaSchlG vorgesehene Öffnung ist durch die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben, sondern nur erweitert worden. |
Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte | Ja. Lebensmittelbegriff ist weit auszulegen. |
Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen; | Ja. Versorgung ist zur Tierseuchenbekämpfung notwendig. |
Geschäfte des Landhandels mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw. | Ja. Versorgung notwendig. Wird zur Absicherung der Ernte dringend benötigt. |
Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile | Ja. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der langfristigen Lebensmittelversorgung. |
KFZ-Werkstätten, Ersatzteilhandel | Ja. Handwerk. Systemrelevant. |
Autovermietstationen (Sixt u.a.) | Ja. Notwendig. |
Paketstationen | Ja. Aus Gleichbehandlungsgründen mit Dt. Post. |
Fahrschulen | Nur LKW-Fahrschule wg. Logistik. |
Online Lieferdienste | Ja. Vergleichbar zu Online-Handel. |
Blumenläden | Ja. Sie sind als Unterform von Gartenmärkten anzusehen. |
Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie Farben- oder Bodenfachgeschäfte | Ja. Sie sind als Unterform von Bau- und Gartenmärkten anzusehen. |
Baustoffhandel | Ja. Notwendig zur Belieferung von Baustellen. |
Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel | Ja. Entsprechend AV. |
Lieferung und Montage von Waren, z.B. Küchen. | Ja. Es handelt sich um den Abschluss von bereits getätigten Geschäften. Vergleichbar Handwerksleistungen. |
Baustellen, Baugewerbe | Ja, weil nicht in AV erwähnt. |
Gärtnerei | Ja. Vergleichbar Bau- und Gartenmärkte. |
Kaminkehrer | Ja. Handwerk. |
Stördienste aller Art, z.B. Schlüsseldienst | Ja. Notwendig. |
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger | Ja. Notwendig. |
Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi | Ja. Notwendig. |
Hotels und Beherbergungsbetriebe, sofern nicht für private touristische Zwecke | Ja. Soweit nur Geschäftsreisende beherbergt werden. |
Campingbetriebe soweit nur für Dauercamper, teilweise ohne anderen Wohnsitz, beherbergt werden. | Ja. |
Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden / Geschäften z.B. Ladenrenovierung, Training des Personals, Vorbereitungsarbeiten usw. | Ja. Kein Publikumskontakt. |
Fahrradreparatur, Fahrradersatzteilhandel | Ja. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der Mobilität. |
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, soweit der überwiegt | Ja. Notwendige Infrastruktur. |
Personal Trainer bei Einzelstunden, Ernährungsberater bei Einzelberatung, AOK-Geschäftsstelle, Waschsalons | Ja. |
Freie Berufe generell (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,…) | Ja. Notwendig. |
Bestatter | Ja. Handwerk. Notwendig. |