Welche Läden/Betriebe dürfen geöffnet haben? Positivliste veröffentlicht

Dürfen Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben? Der Weinladen auch? Und was ist mit Baustellen, mit Fahrschulen und Camping-Plätzen? Die untenstehende Liste gibt einige Antworten. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

Branche / BetriebsartBewertungVom Verbot auszunehmen
Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.)Ja. Versorgung notwendig. Ansonsten droht Ausfall von Heizungen.
Mischbetriebe aller Art, ein Teil vom Verbot umfasst, ein anderer nicht; Beispiele: Kiosk, Einzelhandel mit verschiedenen Sortimenten,  Mischung Handel und Restaurant, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation, LottolädenKein Verbot, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt (Schwerpunktprinzip); diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen.Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können.
Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen)Ja. Handwerk. Der Nebenbeiverkauf von Waren ist unabdingbarer Teil des Betriebs. 
Bäckereien in den 3 h Stunden, die sie nach dem Ladenschlussgesetz an Sonntagen öffnen dürfenDie 3-stündige nach dem LaSchlG vorgesehene Öffnung ist durch die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben, sondern nur erweitert worden.
Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder FeinkostgeschäfteJa. Lebensmittelbegriff ist weit auszulegen. 
Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen; Ja. Versorgung ist zur Tierseuchenbekämpfung notwendig.
Geschäfte des Landhandels mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw.Ja. Versorgung notwendig. Wird zur Absicherung der Ernte dringend benötigt. 
Landmaschinenreparatur, LandmaschinenersatzteileJa. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der langfristigen Lebensmittelversorgung.
KFZ-Werkstätten, ErsatzteilhandelJa. Handwerk. Systemrelevant.
Autovermietstationen (Sixt u.a.)Ja. Notwendig.
PaketstationenJa. Aus Gleichbehandlungsgründen mit Dt. Post. 
FahrschulenNur LKW-Fahrschule wg. Logistik.
Online LieferdiensteJa. Vergleichbar zu Online-Handel.
Blumenläden Ja. Sie sind als Unterform von Gartenmärkten anzusehen.
Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie Farben- oder BodenfachgeschäfteJa. Sie sind als Unterform von Bau- und Gartenmärkten anzusehen.
BaustoffhandelJa. Notwendig zur Belieferung von Baustellen.
Großhandel inklusive LebensmittelgroßhandelJa. Entsprechend AV. 
Lieferung und Montage von Waren, z.B. Küchen.Ja. Es handelt sich um den Abschluss von bereits getätigten Geschäften. Vergleichbar Handwerksleistungen. 
Baustellen, BaugewerbeJa, weil nicht in AV erwähnt.
GärtnereiJa. Vergleichbar Bau- und Gartenmärkte.
KaminkehrerJa. Handwerk. 
Stördienste aller Art, z.B. SchlüsseldienstJa. Notwendig.
Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerJa. Notwendig.
Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich TaxiJa. Notwendig.
Hotels und Beherbergungsbetriebe, sofern nicht für private touristische ZweckeJa. Soweit nur Geschäftsreisende beherbergt werden.
Campingbetriebe soweit nur für Dauercamper, teilweise ohne anderen Wohnsitz, beherbergt werden.Ja. 
Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden / Geschäften z.B. Ladenrenovierung, Training des Personals, Vorbereitungsarbeiten usw.Ja. Kein Publikumskontakt. 
Fahrradreparatur, FahrradersatzteilhandelJa. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der Mobilität. 
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, soweit der überwiegtJa. Notwendige Infrastruktur. 
Personal Trainer bei Einzelstunden, Ernährungsberater bei Einzelberatung, AOK-Geschäftsstelle, WaschsalonsJa. 
Freie Berufe generell (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,…)Ja. Notwendig. 
BestatterJa. Handwerk. Notwendig.