Wer korrupte Banker rettet, muss jetzt auch (Klein)-Unternehmer retten!

Wir haben die Banken vor wenigen Jahren mit horrenden Summen gerettet. Wir haben damit massive Verfehlungen des Managements, Zockerverhalten und illegale Machenschaften mit staatlichen Mitteln gedeckt. Wenn in der Corona-Krise die kleinsten, kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen nicht in gleicher Weise unterstützt werden, gerade weil sie nichts, aber auch gar nichts an dieser Krise selbst verschuldet haben, also sollte keine Unterstützung im gleichen Maße, wie damals erfolgen, dann ist es an der Zeit, dass wir uns gegenseitig den Strick knüpfen.

Wir schotten in Bayern das öffentliche Leben ab – zu Recht. Und nach meinem Empfinden ist es noch nicht ausreichend genug. Aber die Sofort-Hilfe für Einzelhändler, Gastronomen, Hotels, Pensionen, Klein- und Kleinstunternehmer, Kultur- und Kreativschaffende, Ein-Mann/Frau-Unternehmen etc. ist nichts wert. Lediglich 5.000 Euro bis 5 Erwerbstätige – mit Verlaub, das ist ein Witz. Das ist eine Verrohung der politischen Kultur.

Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetzes

Der Staat verbietet auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einzelnen Branchen die Ausüberung ihrer Tätigkeit. Es wäre entsprechend konsequent, diese Unternehmen auch entsprechend dafür zu entschädigen. So wie der Staat es auch machen müsste, wenn er einen Betrieb wegen einer Infektion schließen würde.

100 Prozent Entschädigung für den entgangenen Netto-Lohn für 6 Wochen.
67 Prozent Entschädigung entsprechend der Höhe des Krankentagegelds.

Das wäre fair. Das wäre eine Stabilisierung der Wirtschaft. Und ein Aufrechterhalten der Kaufkraft in diesem Land.

Wo also ist das Verständnis dafür, dass in weiten Teilen Deutschlands die kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen die Identität einer Region prägen. Und im Umkehrschluss diese Regionen ihr Seele, ihre Identität verlieren, wenn diese Vielfalt nicht mehr vorhanden ist.