„Keine Angst vor Brüssel“ – Soforthilfe durch Kommunen, mit Segen der EU. Hilfe die dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

„Keine Angst vor Brüssel!“ – Dieser Titel stammt nicht von mir. Es ist die Überschrift einer Handreichung durch das Bundesministerium für Wirtschaft. „Neun praktische Lösungshinweise zum EU-Beihilferecht für Kommunen“ – so lautet der Untertitel. Ich habe selten im behördlichen Kontext etwas konkreteres, ja pragmatischeres gelesen. Zitat auf Seite 1: „Ihre Kommune möchte einem öffentlichen oder privaten Unternehmen vor Ort einen wirtschaftlichen Vorteil zukommen lassen, den es sonst unter normalen Umständen nicht bekäme?“ Das könnte verboten sein, aber…

Und dann folgt eine Auflistung all jener Möglichkeiten, die Kommunen haben, um ihre lokale Wirtschaft zu unterstützen, trotz des europäischen Beihilfeverbots. Bürgschaften und Darlehen, natürlich marktkonform. Nicht geschenkt, aber eben auch nicht überteuert. Und dann gibt es noch die De-minimis Förderungen. Also direkte finanzielle Soforthilfen, die je nach Branchen 200.000 Euro bzw. 500.000 Euro an staatlichen Zuschüssen innerhalb von drei Jahren betragen dürfen.

Gerade in der Corona-Krise ist Europa erstaunlich flexibel, wenn es darum geht, lokale und regionale Lösungen für die arg gebeutelte Wirtschaft zu finden. Das mögliche Hilfspaket ist umfangreich und konkret. Schnell und unbürokratisch. Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss reicht schon aus.

Die vollständige Dokumentation finden Sie hier.

Bleibt die Frage, ob die Kommunen von diesen Unterstützungsmöglichkeiten auch Gebrauch machen. Es ist nicht auszuschließen, dass in manchen Gemeinden nicht lediglich eine gewisse Unkenntnis ob der beihilferechtlichen Spielräume existiert, sondern vielmehr ein Widerwille, über die kommunalen Pflichtaufgaben hinaus, nennenswerte wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen.