Aktualisiert 23.04.2020 – Ab dem 27. April 2020 dürfen die meisten Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen. Wir stellen hier für Bayern zusammen, welche Regeln und Verordnungen Sie als Unternehmer:in kennen sollten und was Sie vor einer Öffnung alles bedenken, ausfüllen und aushängen müssen.
1. Hygiene-Konzept
In der Allgemeinverfügung vom 16.04.2020 ist geregelt, dass Sie ein so genanntes Schutz- und Hygienekonzept und ggf. ein Parkplatzkonzept benötigen. Wir haben aus der Vorlage des Bayerischen Handelsverbands (http://www.hv-bayern.de) eine abgespeckte Vorlage für kleinere Einzelhandelsbetriebe ohne Kundenparkplätze erstellt. Es gelten weiterhin auch die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen zur Corona-Pandemie.
Überprüfen Sie Ihr Hygiene-Konzept auch anhand folgender Punkte:
- Versetzen Sie sich in die Situation der Behörde: Sind Ihre Maßnahmen objektiv nachvollziehbar? Vermitteln Sie glaubhaft den Eindruck, dass Sie Hygienestandards einhalten?
- Welche Schwachstellen in Ihrem Vorgehen könnte Ihnen die Behörde im schlimmsten Fall vorwerfen? Was können Sie vorsorglich verbessern?
- Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden: Gibt es Situationen, die Sie als Händler noch nicht bedacht haben? Wie gehen Sie notfalls mit Kunden um, die sich nicht an die Vorgaben halten wollen?
Hier finden Sie einen Entwurf für ein Hygiene-Konzept im Format PDF und hier Format DOCX. Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr übernehmen.
2. Hygiene-Regeln
3. Abstandsregeln: Aushang
Sie müssen zwingend zwei Aushänge in Ihrem Ladengeschäft vornehmen.
Mehrfach sollten Sie die Abstandsregeln aushängen. Unsere Vorlage ist in DIN A3 gestaltet, kann aber auch in DIN A4 ausgedruckt werden. Wichtig: Sie müssen noch die maximale Anzahl der Personen mit einem dicken Stift eintragen, die sich gleichzeitig in Ihrem Geschäft aufhalten dürfen. Pro Quadratmeter Verkaufsfläche (ohne Lager und Personalraum) ist das eine Person.
Mindestens einmal sollten Sie den Aushang Hausrecht aushängen. Das ist zwar nicht besonders kundenorientiert, aber irgendwo sollte dieser Aushang einmal gut sichtbar hängen.
4. Wer darf eigentlich öffnen?
Die Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern gibt nicht auf alles eine Antwort. Deshalb finden Sie hier Fragen & Antworten, wer ab dem 20.04.2020 seinen Betrieb wieder öffnen darf.