Leichtere Vergabe von Kredite, Bürgschaften & Exportgarantien – Kredit-Hilfe-Paket muss erst noch durch Bundestag

Aktualisiert 21.03.2020 – Mich haben in den letzten Tagen viele Rückmeldungen erreicht, weil die Hausbanken den Unternehmen noch keine Überbrückungskredite, wie von der Politik und den Medien angekündigt, gewähren würden. Der Bayerische Rundfunk hat dankenswerterweise meinen Hinweis aufgegriffen und eine Anfrage an das Bayerische Wirtschaftsministerium gestellt. Nachfolgend die vollständigen Antworten auf unsere Fragen. Zusammengefasst kann man sagen:

  • Das Kredit-Hilfe-Paket muss erst noch durch den Bundestag. Wir werden uns wohl noch eine Woche gedulden müssen.
  • Der Kreditvergabeprozeß soll beschleunigt werden.
  • Bei der LfA Förderbank Bayern wird eine Task Force eingerichtet. Sie soll Unternehmen unterstützen, die von ihrer Bank keinen Kredit bewilligt bekommen.

Frage: Liegen die Lockerungen der Kreditvergabe den Banken bereits vor? 
Antwort: Die Änderungen werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Bafin derzeit erarbeit und sollen dann rasch umgesetzt werden.

Frage: Ist es richtig, dass der Freistaat den Banken gegenüber zu 80 %  für diese nun notwendigen Kredite bürgt ? Kann es sein, dass den Banken das Restrisiko von 20 % zu hoch ist?
Antwort: Der Freistaat Bayern wird den beihilferechtlichen Spielraum so weit wie möglich ausschöpfen, wenn dies nötig ist. Die EU hat erst gestern, am 19.3.2020, erhebliche Erleichterungen im Beihilferecht infolge der Corona-Krise mitgeteilt. Danach sind vorübergehend auch in einigen Programmen Risikoübernahmen bis zu 90 % erlaubt, soweit es sich um Unternehmen mit einem Umsatz unter 50 Mio. € handelt. Der Freistaat Bayern wird die einschlägigen Förderprogramme entsprechend anpassen.

Frage: Aufgrund welcher Vorschriften haben die Banken Möglichkeiten die Kreditvergabe oder -Stundung großzügig handhaben? 
Antwort: Grundsätzlich bilden die von der BaFin erlassenen MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) den Rahmen für die Kreditvergabe durch die Institute. Staatsminister Aiwanger setzt sich allerdings gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank dafür ein, dass den Banken in der aktuellen Situation aufsichtsrechtliche Erleichterungen gewährt werden (z.B. insbesondere bei Kreditstundungen). Diese zielen auch darauf ab, den Kreditvergabeprozess zu beschleunigen und somit den Unternehmen schneller Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren. Die bayerische Kreditwirtschaft hat zudem in einem am 12.03.2020 mit Herrn Staatsminister Aiwanger geschlossenen Bündnis zur Begrenzung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Bayern zugesagt, den bayerischen Mittelstand rasch und lageangepasst zu unterstützen.

Frage: Inwieweit können oder müssen Banken von ihren üblichen Kreditvoraussetzungen (BASEL-Kriterien) Abstand nehmen und können oder müssen unbürokratischer Hilfe gewähren? Diese Voraussetzungen zu erfüllen kostet die Unternehmen in der Regel mehrere Tage. 
Antwort: Die Banken können bei ihrer Kreditvergabe nicht völlig losgelöst von aufsichtsrechtlichen Vorgaben agieren. Regulatorische Erleichterungen, wie sie Staatsminister Aiwanger einfordert, sind jetzt schnell durch die Bankenaufsicht in die Wege zu leiten.

Frage: Gibt es seitens der Staatsregierung Überlegungen, hier Druck auf die Banken auszuüben? 
Antwort: Die Staatsregierung steht in der aktuellen Krise in einem intensiven und vertrauensvollen Austausch mit den Vertretern der bayerischen Kreditwirtschaft. Hierbei geht es zentral darum, die Umsetzbarkeit der über die LfA angebotenen Hilfsmaßnahmen im engen Dialog mit den Hausbanken zu optimieren. Entscheidend ist aber, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen rasch an die derzeitige Ausnahmesituation angepasst werden. Dies liegt aber in der klaren Verantwortung der auf Bundes- und europäischer Ebene zuständigen Aufsichtsinstanzen.

Frage: Gibt es in der Staatsregierung Überlegungen, das Bürgschaftsversprechen auf 100 % hoch zu setzen?
Antwort: Nein, denn dies wäre nicht im Einklang mit Beihilferecht. Unser bayerisches Förderinstrumentarium stellt auch darauf ab, dass die Geschäftsbanken und Sparkassen bei jedem Kreditantrag immer noch ein zumindest geringes Eigenrisiko übernehmen. Damit ist auch eine ordentliche Kreditantragsprüfung sicher gestellt. Andernfalls besteht der Gefahr, dass alle schlechten Risiken auf den Staat verlagert würden.

Frage: Gibt es staatliche Anlaufstellen für Unternehmer, die Probleme mit  Banken haben, um Hilfestellungen zu bekommen?
Antwort: Ja, die LfA Förderbank Bayern hat dafür eine Task Force eingerichtet. Auch das Wirtschaftsministerium ist hier gerne vermittelnd tätig.“

Was ist konkret geplant?

Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung
Neben steuerlichen Maßnahmen bietet der Bund zusätzliche, vor allem aber leichter zugängliche Überbrückungskredite. Auch sie sollen beitragen, durch unverschuldete Umsatzrückgänge bedingte Liquiditätsengpässe abzufedern. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen zu können. Im Mittelpunkt der Kredithilfen des Bundes steht das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es erweiterte Möglichkeiten für Bürgschaften durch Ihre Hausbank sowie die Landesförderinstitute. Für Auslandsgeschäfte außerdem die bekannten Hermes-Bürgschaften.

Zugang zu günstigen KfW-Krediten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine ganze Reihe leicht zugänglicher und kostengünstiger Kreditinstrumente. Die Instrumente unterscheiden sich im Wesentlichen danach, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist. Im Einzelnen sind dies:

  1. Für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen, bietet die KfW ihren „ERP-Gründerkredit Universell“ an. Er beinhaltet eine Risikoüber- nahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Milli- onen Euro Höhe. Neu ist hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro.
  2. Für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KfW ihren „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe. Neu ist auch hier die Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jah- resumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus gibt es den „KfW-Kredit für Wachstum“ mit erweiterten Leistungen. Hier ist die Umsatzobergrenze für antragsberechtigte Unternehmen von zwei auf fünf Milliarden Euro angehoben worden. Gleichzeitig wird das bislang auf Unternehmen im Innovations- und Digitalbereich beschränkte Programm ausgeweitet und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich im Wege der Konsortialfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Risikoüber- nahme wird dabei auf 70 Prozent erhöht.
  3. Für alle Unternehmen sollen zudem absehbar KfW-Sonderprogramme aufgelegt werden. Sie unterliegen aktuell noch dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Geplant ist, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 Prozent. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 Prozent. Zudem soll eine krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz erfolgen, sodass die KfW-Sonderprogramme auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisen- bedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline der KfW unter: 0800-5399 001. Achtung! Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt jedoch nur über Ihre Hausbank, an die Sie sich in diesen Fällen bitte wenden.

Eine Übersicht und Hilfe bei Suche eines Finanzierungspartners bietet auch die KfW Website über diesen Link.

2. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Für Unternehmen und Betriebe, die bis zur Corona-Krise tragfähige und profitable Geschäftsmodelle hatten, können über die Hausbanken Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den beantragenden Unternehmen darf es sich allerdings nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen handeln, die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Bürgschaften durch die zuständigen Bürgschaftsbanken direkt, darüber hinaus durch die Länder bzw. deren landeseigene Förderinstitute bearbeitet. Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet Ihnen die für Ihr Unternehmen jeweils zuständige Bürgschaftsbank. Sie finden diese über das Portal der Bürgschaftsbanken.

Konkret verändert wurden die bestehenden Bedingungen für Bürgschaften vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise hinsichtlich der folgenden Punkte:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppelt
  • Die Obergrenze des Anteils der Betriebsmittel am Gesamtobligo der Bürgschaftsbankwurde auf 50 Prozent erhöht
  • Bürgschaftsbanken dürfen Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro ei-genständig innerhalb von drei Tagen treffen
  • Das Großbürgschaftsprogramm wird auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet

3. Landesförderinstitute
Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die Einzelheiten hierüber finden sich bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder. Eine Übersicht mit Suchfunktion bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website.

4. Exportkreditgarantien
Sollte Ihr Unternehmen international tätig sein und Exportgeschäfte über Hermes-Bürgschaften abgesichert haben, greifen teilweise auch diese im Fall von Schäden, die auf den Corona-Virus zurückzuführen sind. Dies betrifft Schäden in der Herstellungsphase, die unter die Fabrikationsrisikodeckung fallen. Die Fabrikationsrisikodeckung stellt einen Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs dar. Abgesichert ist oft auch der Ausfall von Lieferungen, der als Lieferantenkreditdeckung oder auch Forderungsdeckung bekannt ist. Sie bieten Schutz für den Fall, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt. Diese Forderung muss auch tatsächlich bestehen. Unter Umständen können Schäden aufgrund des Corona-Virus auch einen Fall höherer Gewalt darstellen und die Forderung entfallen lassen. Wenden Sie sich daher auch bei Zahlungsverzügen umgehend an die Euler Hermes AG.Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen zu Exportkreditgarantien, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert wurden, ist die Euler Hermes AG in mit der kosten- pflichtigen Telefonnummer 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkredit- garantien.de. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Euler Hermes AG.

Die Informationen wurden freundlicherweise von Otto Fricke, MdB erstellt und zur Weitergabe freigegeben.