Dürfen Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben? Der Weinladen auch? Und was ist mit Baustellen, mit Fahrschulen und Camping-Plätzen? Die untenstehende Liste gibt einige Antworten. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
| Branche / Betriebsart | BewertungVom Verbot auszunehmen |
| Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.) | Ja. Versorgung notwendig. Ansonsten droht Ausfall von Heizungen. |
| Mischbetriebe aller Art, ein Teil vom Verbot umfasst, ein anderer nicht; Beispiele: Kiosk, Einzelhandel mit verschiedenen Sortimenten, Mischung Handel und Restaurant, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation, Lottoläden | Kein Verbot, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt (Schwerpunktprinzip); diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen.Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können. |
| Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen) | Ja. Handwerk. Der Nebenbeiverkauf von Waren ist unabdingbarer Teil des Betriebs. |
| Bäckereien in den 3 h Stunden, die sie nach dem Ladenschlussgesetz an Sonntagen öffnen dürfen | Die 3-stündige nach dem LaSchlG vorgesehene Öffnung ist durch die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben, sondern nur erweitert worden. |
| Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte | Ja. Lebensmittelbegriff ist weit auszulegen. |
| Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen; | Ja. Versorgung ist zur Tierseuchenbekämpfung notwendig. |
| Geschäfte des Landhandels mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw. | Ja. Versorgung notwendig. Wird zur Absicherung der Ernte dringend benötigt. |
| Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile | Ja. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der langfristigen Lebensmittelversorgung. |
| KFZ-Werkstätten, Ersatzteilhandel | Ja. Handwerk. Systemrelevant. |
| Autovermietstationen (Sixt u.a.) | Ja. Notwendig. |
| Paketstationen | Ja. Aus Gleichbehandlungsgründen mit Dt. Post. |
| Fahrschulen | Nur LKW-Fahrschule wg. Logistik. |
| Online Lieferdienste | Ja. Vergleichbar zu Online-Handel. |
| Blumenläden | Ja. Sie sind als Unterform von Gartenmärkten anzusehen. |
| Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie Farben- oder Bodenfachgeschäfte | Ja. Sie sind als Unterform von Bau- und Gartenmärkten anzusehen. |
| Baustoffhandel | Ja. Notwendig zur Belieferung von Baustellen. |
| Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel | Ja. Entsprechend AV. |
| Lieferung und Montage von Waren, z.B. Küchen. | Ja. Es handelt sich um den Abschluss von bereits getätigten Geschäften. Vergleichbar Handwerksleistungen. |
| Baustellen, Baugewerbe | Ja, weil nicht in AV erwähnt. |
| Gärtnerei | Ja. Vergleichbar Bau- und Gartenmärkte. |
| Kaminkehrer | Ja. Handwerk. |
| Stördienste aller Art, z.B. Schlüsseldienst | Ja. Notwendig. |
| Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger | Ja. Notwendig. |
| Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi | Ja. Notwendig. |
| Hotels und Beherbergungsbetriebe, sofern nicht für private touristische Zwecke | Ja. Soweit nur Geschäftsreisende beherbergt werden. |
| Campingbetriebe soweit nur für Dauercamper, teilweise ohne anderen Wohnsitz, beherbergt werden. | Ja. |
| Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden / Geschäften z.B. Ladenrenovierung, Training des Personals, Vorbereitungsarbeiten usw. | Ja. Kein Publikumskontakt. |
| Fahrradreparatur, Fahrradersatzteilhandel | Ja. Im Prinzip vergleichbar mit Autowerkstätte. Notwendig für Aufrechterhaltung der Mobilität. |
| Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, soweit der überwiegt | Ja. Notwendige Infrastruktur. |
| Personal Trainer bei Einzelstunden, Ernährungsberater bei Einzelberatung, AOK-Geschäftsstelle, Waschsalons | Ja. |
| Freie Berufe generell (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,…) | Ja. Notwendig. |
| Bestatter | Ja. Handwerk. Notwendig. |
